BERATUNG
 
 
 

Bauherrenberatung bezeichnet die teilweise oder vollständige Unterstützung des Bauherren bei seinen Aufgaben und Pflichten als Bauherr durch externe, unabhängige Berater. Bauherrenberater erbringen in der Regel keine Leistung aus dem Bereich der Planer und Generalunternehmer, verfügen aber über das notwendige Wissen und Können aus dem gesamten Umfeld der Immobilienwirtschaft. Damit sind Bauherrenberater in der Lage, Anforderungen an diese zu kommunizieren, beziehungsweise deren Ergebnisse und Plausibilitäten zu überprüfen. Dadurch ermöglichen Bauherrenberater auch nichtprofessionellen Bauherren, kompetente und nachhaltige Entscheidungen während der Entwicklung, des Baus und der Nutzung eines Gebäudes zu treffen.

 
DIENSTLEISTUNGEN IN DER BERATUNG
  • Juristische Aufgaben wie Gesetze, Verordnungen, Bewilligungsverfahren, Rechte, Pflichten, Verträge, Offerten
  • Finanzielle Aufgaben wie finanzielle Machbarkeit, Kostenprognose, Aufwände, Investitionen, Hypotheken, Kostenkontrolle
  • Bauliche Aufgaben wie Bewertung von Standorten, Projektbeurteilung, Projektkontrolle, Bauunterlagen, Pläne, Bauweise, Material, Qualitätssicherung, Termine, Bauabnahme
  • Nutzungsoptimierte Aufgaben bei Grossprojekten wie Strategieentwicklung, Gebäudeentwicklung, Energiemanagement
 
 
 
ING-TECH SCHWEIZ GMBH © 2024