BAULEITUNG
 
 
 

Der Bauleitung obliegt die Überwachung und Steuerung einer Baustelle beziehungsweise eines Teils einer Baustelle. Der Bauleiter kümmert sich darum, dass die anfallenden Bauarbeiten ordnungsgemäss ausgeführt werden. Häufig wird der Bauleiter auch als „Objektüberwacher“ oder „Bauoberleiter“ bezeichnet. Bauleiter können sowohl auf Seiten der Bauherren, als auch auf Seiten der Bauunternehmer angestellt werden. Je nachdem, für welche Seite sie tätig sind, obliegen ihnen verschiedene Bereiche. Ist ein Bauleiter für den Bauherren tätig, so muss er sich neben der örtlichen Bauüberwachung auch darum kümmern, dass die Baumassnahmen entsprechend der Baugenehmigung beziehungsweise den Bauplänen koordiniert werden.  Ein Bauleiter, welcher für ein Bauunternehmen tätig ist, vertritt rechtlich dessen Inhaber. Somit ist er auch dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

 
DIENSTLEISTUNGEN IN DER BAULEITUNG
  • Auftragsanalyse, Grundlagenprüfung und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten
  • Leistungs- und Sorgfaltspflichten
  • Rechtsgrundlagen
  • Arbeitssicherheit
  • Kommunikation, Kooperation und Koordination
  • Änderungswesen
  • Kostenmanagement
  • Terminmanagement
  • Baubewilligung und Baufreigabe
  • Ausschreibung von Bauleistungen
  • Offertstellung und Angebotsprüfung
  • Bauvertrags- und Vergabewesen
  • Organisation der Ausführung
  • Auflagenbewirtschaftung
  • Ausmass- und Rechnungswesen
  • Protokollierung und Dokumentation
  • Qualitätskontrollen (PQM)
  • Inbetriebnahme, Bauabnahme
  • Mängelbehebung und Garantiearbeiten
  • Schlussabrechnung
 
 
 
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